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   BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82   

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BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82 (https://dejure.org/1985,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1985 - 4 C 56.82 (https://dejure.org/1985,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 (https://dejure.org/1985,1441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Jagdausübungsberechtigter - Jagdrevier - Erreichung - Privilegierte Zulässigkeit - Jagdhütte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 645 (Ls.)
  • DÖV 1986, 801
  • BRS 44 Nr. 83
  • ZfBR 1986, 48
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82
    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG setzt nämlich eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]).

    So hat der Senat entschieden, daß die privilegierte Zulässigkeit einer Fischerhütte davon abhängt, "ob die Durchführung der Fischzucht die Errichtung der Hütte erfordert" (Urteil vom 14. Mai 1969 - a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82
    Soweit in den bisher entschiedenen Fällen an der Erforderlichkeit der Jagdhütten keine Zweifel bestanden, hatte der Senat allein Anlaß, die Anforderungen festzulegen, die an eine Jagdhütte zu stellen sind; insoweit muß es sich um einen "möglichst einfachen Bau handeln", der nach seiner Zweckbestimmung im Hinblick auf die "örtliche Lage, Größe und äußere Gestaltung", sowie die "innere Einteilung und innere Ausstattung" der eigentlichen Zweckbestimmung gerecht wird (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 193 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).

    In der Nutzung des eigenen Wohnhauses oder eines anderen geeigneten Raumes für jagdliche Zwecke sind angesichts der Entfernung von nur wenigen Kilometern zwischen dem Wohnort und der Jagd auch keine die Jagdausübung hindernden oder erschwerenden Umstände im Sinne des Urteils vom 10. Dezember 1982 (a.a.O.) zu sehen.

  • BVerwG, 08.02.1963 - I B 165.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Jagdhütte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82
    Das findet seine Rechtfertigung darin, daß "zur Hege des Wildes und zur waidgerechten Ausübung der Jagd", so wie dies in § 1 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) und in den einschlägigen Landesjagdgesetzen vorgesehen ist, bestimmte Einrichtungen im Außenbereich erforderlich sein können, zu denen auch Jagdhütten gehören können (so im wesentlichen schon Beschluß vom 8. Februar 1963 - BVerwG 1 B 165.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 1 LA 84/07

    Baurechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich bei

    Das Verwaltungsgericht sei ferner von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1982 (- 4 C 52.78 -) und 18. Oktober 1985 (- 4 C 56.82 -) abgewichen, insbesondere aber von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 17. August 2000 (- 3 L 298/99 -).

    Jagdhütten können grundsätzlich zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören (BVerwG, Beschl. v. 8.2.1963 - I B 165.62 -, DÖV 1964, 744; Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83).

    Das ist jedoch nur in engen Grenzen der Fall, insbesondere dann nicht, wenn der Jadgausübungsberechtigte im Jagdrevier oder so in dessen Nähe wohnt, dass er von dort das Revier in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, Urt. v. 18.1.0.1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83; Urt. v. 23.11.1995 - 4 B 209.95 -, NVwZ-RR 1996, 484; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.3.1977 - I OVG A 156/75 -, AgrarR 1978, 115) oder wenn sich in der Nähe Ortschaften, Bauernhöfe oder ähnliche Übernachtungsmöglichkeiten befinden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.12.1982 - 1 OVG A 158/81 -, AgrarR 1984, 46; OVG Weimar, Urt. v. 24.9.2003 - 1 KO 404/02 -, NuR 2005, 58; VGH München, Beschl. v. 23.6.2005 - 1 ZB 04.2215 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XII Nr. 105).

    Ebensowenig ist eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1985 (- 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83) dargetan.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - 2 A 2124/09

    Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und

    vgl. zur im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erforderlichen Berücksichtigung auch des Umfangs der Inanspruchnahme des Außenbereichs: BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 -, BRS 58 Nr. 90 = juris Rn. 9, Urteile vom 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83 = juris Rn. 13, und vom 10. Dezember 1982 - 4 C 52.78 -, NVwZ 1983, 472 = BRS 39 Nr. 80 = juris Rn. 16; OVG NRW, Urteile vom 12. Februar 1981 - 10 A 618/80 -, BRS 38 Nr. 91, und vom 10. Juli 1980 - 10 A 2238/79 -, BRS 36 Nr. 90.

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83 = juris, und vom 10. Dezember 1982 - 4 C 52.78 -, NVwZ 1983, 472 = BRS 39 Nr. 80 = juris, geben für ihren Standpunkt nichts Durchgreifendes her.

    Im Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83 = juris Rn. 16, ist zudem hervorgehoben, dass in der Nutzung des eigenen Wohnhauses oder eines anderen geeigneten Raums für jagdliche Zwecke angesichts einer Entfernung von nur wenigen Kilometern zwischen dem Wohnort und der Jagd keine die Jagdausübung hindernden oder erschwerenden Umstände zu sehen seien.

    Der von den Klägern geltend gemachte Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 -, BRS 44 Nr. 83 = juris, ist nicht zu erkennen.

  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht -

    Jagdhütten sind grundsätzlich nicht für diejenigen Jagdausübenden erforderlich, die in dem Jagdrevier selbst wohnen - wie das z.B. bei der Eigenjagd eines Landwirts durchweg der Fall ist -, oder die innerhalb der (Verbands-)Gemeinde, in der die Jagd liegt, oder zumindest in so kurzer Entfernung zum Jagdrevier wohnen, daß sie dieses in angemessener Zeit erreichen können (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 56.82 - NVwZ 1986, 685).
  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12

    Beendigung des Bestandsschutzes bei Jagdhütten; Adressat einer

    Es ist Sache des Betreffenden, einen erforderlichen Raum ohne Inanspruchnahme des Außenbereichs zu beschaffen (vgl. BVerwG, UPR 1986, 263; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2003 - 8 A 11810/02.OVG -, wonach bei der Bienenhaltung im Außenbereich in der Regel lediglich Bauten zulässig sind, die der Unterbringung der Bienen dienen, nicht aber solche, die nur die Betreuung der Bienen erleichtern sollen).

    Das Erfordernis einer funktionellen Zuordnung des Bauwerks zur Ausübung einer ordnungsgemäßen Jagd erstreckt sich nicht nur auf die Größe und Ausstattung, sondern auch auf die räumliche Zuordnung der Hütte zum jeweiligen Jagdbezirk, d.h. auf die Frage, ob ohne eine Jagdhütte die Jagd nicht oder nur unter erschwerten Umständen ordnungsgemäß ausgeübt werden kann (BVerwG, UPR 1986, 263).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99

    Jagdhütte; Privileg

    Das besagt, daß eine Jagdhütte im Außenbereich für die Jagdausübung erforderlich sein muß; die Jagdhütte muß der Jagd in der Weise funktionell zugeordnet sein, daß diese ohne die Hütte im Außenbereich nicht oder nur unter erschwerten Umständen ordnungsgemäß ausgeübt werden könnte (BVerwG, NUR 1986, 172/173 = ZfBR 1986, 48 ).

    So liegt es dann, wenn er in der nahen Umgebung des Reviers seine Wohnung hat und von dort aus die Jagd in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, ZfBR 1986, 48 ; BauR 1996, 374 /375).

  • VG Freiburg, 06.11.2007 - 1 K 1482/06

    Umdeutung eines Widerrufs einer Baugenehmigung

    (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 56/82 - BRS 44 Nr. 83).

    Die Entfernung beider Pächter zum Jagdbezirk beträgt noch nicht einmal 6 km (vgl. dazu, dass selbst 6 km noch so gering sind, dass die Jagd in angemessener Zeit vom Wohnsitz aus zu erreicht werden kann: BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.01.2002 - 4 B 90.01

    Formelle Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Senat hat in den Entscheidungen vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 193), vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 56.82 - (ZfBR 1986, 48) und vom 23. November 1995 - BVerwG 4 B 209.95 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315) freilich zum Ausdruck gebracht, dass eine Jagdhütte nicht "erforderlich" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB a.F. ist, wenn der Jagdausübungsberechtigte im Jagdrevier selbst oder so in dessen Nähe wohnt, dass er die Jagd von seinem Wohnort aus in angemessen kurzer Zeit erreichen kann.

    Im Übrigen hat der Senat im Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 56.82 - (a.a.O.) klargestellt, dass ein Jagdausübungsberechtigter auf die Möglichkeit verwiesen werden darf, sich für die Jagdzwecke einen Raum im Innenbereich oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu beschaffen.

  • BVerwG, 09.01.2002 - 4 B 92.01

    Nichtbeachtung abweichender Rechtsprechung als Revisionsgrund - Beurteilung einer

    Der Senat hat in den Entscheidungen vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 193), vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 56.82 - (ZfBR 1986, 48) und vom 23. November 1995 - BVerwG 4 B 209.95 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315) freilich zum Ausdruck gebracht, dass eine Jagdhütte nicht "erforderlich" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB a.F. ist, wenn der Jagdausübungsberechtigte im Jagdrevier selbst oder so in dessen Nähe wohnt, dass er die Jagd von seinem Wohnort aus in angemessen kurzer Zeit erreichen kann.

    Im Übrigen hat der Senat im Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 56.82 - (a.a.O.) klargestellt, dass ein Jagdausübungsberechtigter auf die Möglichkeit verwiesen werden darf, sich für die Jagdzwecke einen Raum im Innenbereich oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu beschaffen.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1995 - 6 L 702/93

    Beseitigungsanordnung; Baugenehmigung; Formelle Illegalität;

    Unter diesen Umständen hat das Gebot, den Außenbereich zu schonen, Vorrang und "soll" das Vorhaben nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960, § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976/79 und § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich verwirklicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1985 - 4 C 56.82 -, ZfBR 1986, 48).
  • OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22

    Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht;

    Aus der vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (- 4 C 56.82 -, juris Rn. 18) folgt nichts Anderes.
  • VG Meiningen, 14.12.2006 - 5 K 910/04

    Baugenehmigung; Außenbereich; Privilegierung; Zweckbestimmung; Jagdhütte;

  • VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19

    Betriebseigenschaft einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle;

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10

    Nutzungsänderung Lagerraum in Mehrzweckraum im Außenbereich zugunsten eines

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1960/91

    Die Zulässigkeit eines Wildschutzzaunes richtet sich nicht nach BJagdG § 26 S 1,

  • VG Neustadt, 06.09.2018 - 4 K 18/18

    Außenbereich, Bauplanungsrecht, Baurecht, Beseitigung, Beseitigungsverfügung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1998 - 20 A 4063/98
  • VG München, 18.04.2012 - M 9 K 12.271

    Zur Frage der Privilegierung einer jagdlichen Futter- und Gerätehütte im

  • VG Augsburg, 03.12.2009 - Au 5 K 09.316

    Beseitigungsanordnung; überwiegend unbegründete Klage; Holzhaus, Einfriedung,

  • VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.735

    Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2266 in Schonungen

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